Brandschutzbeauftragter in den Betriebskosten - ist das erlaubt?

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In meiner Betriebskostenabrechnung findet sich die Position Brandschutzbeauftragter. Ich wohne schon lange hier und diese Position scheint erstmalig in der Abrechnung auf. Dürfen diese Kosten tatsächlich auf die Mieter überwälzt werden?

KURIER/Jeff Mangione

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung erklärt: "Wenn sich in allgemeinen Teilen des Hauses Einrichtungen für den Brandschutz befinden und diese gewartet werden müssen, so können die Kosten dafür im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden (etwa Feuerlöscher). Sollten solche Einrichtungen nicht vorhanden sein, so ist eine Überwälzung dieser Kosten nicht zulässig und können zurückgefordert werden. Dazu ist ein Antrag bei der Schlichtungsstelle bzw. beim zuständigen Bezirksgericht notwendig. Sie sollten daher zunächst bei der Hausverwaltung nachfragen, welche Anlagen der Brandschutzbeauftragte wartet und überprüft und seit wann sich diese in der Anlage befinden."

 

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