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Die Betriebskosten für unsere Mietwohnung waren über viele Jahre konstant. Jetzt haben sie sich um 36 Prozent erhöht. Es werden viel mehr Posten angeführt, nicht alle kann ich verstehen, zum Beispiel Hausbetreuung und Verkehrssicherung. Kann ich diese Vorschreibung beeinspruchen?
Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist genau geregelt, was als Betriebskosten an Mieter weiterverrechnet werden darf.
Aus der Anzahl der Posten kann man nicht zwingend ableiten, ob diese zulässig sind, die Positionen Hausbetreuung und Verkehrssicherung können Sie sich etwa im Zuge der Ihnen zustehenden Einsicht in die Belege erklären lassen. Die Bezeichnung ist dabei nicht so wichtig, wichtig ist, dass es inhaltlich zulässige Betriebskosten sind.
Eine Steigerung von 36 Prozent ist zumindest ungewöhnlich. Die Vorschreibung der monatlichen Pauschalen darf in Summe nicht mehr als 10 Prozent höher als die tatsächlichen Kosten des Vorjahres sein. Wird dieser Wert überschritten, können Sie bei Gericht eine Herabsetzung verlangen.