Die Beleuchtung in unserem Wohnhaus ist dauernd an und damit teuer. Was tun?

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Die Verkehrsflächen (Gehwege und Fluchtwege) bei unseren Reihenhäusern stehen im Miteigentum. Zu jeder Nutzung oder Bebauung bedarf es der Einstimmigkeit. In unserer Selbstverwaltung wurde die Einstimmigkeit missachtet und ohne Dringlichkeit nach 15 Jahren die Dauer der Beleuchtung umgestellt, wodurch der Stromverbrauch mehr als verdoppelt wurde. Können wir uns an den aliquoten Mehrkosten schadlos halten oder die ursprüngliche kürzere Einschaltdauer wieder fordern?

KURIER/Jeff Mangione

Rechtsanwalt Thomas Sochor

Rechtsanwalt Thomas Sochor antwortet:

Nach Ihrer Darstellung ist kein gewerblicher Verwalter bestellt, die Liegenschaft wird in Selbstverwaltung durch die Wohnungseigentümer verwaltet.

Fordern Sie den für die Umstellung der Beleuchtung verantwortlichen Wohnungseigentümer schriftlich auf, darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage und Überlegung die kostenintensive Umstellung der Beleuchtung vorgenommen wurde.

Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich die Rückforderung der aliquoten Mehrkosten vorbehalten und die ursprüngliche und kürzere Einschaltdauer fordern, zumal diese offenbar ausreichend war.

Für den Fall, dass insbesondere aufgrund der Verletzung der erforderlichen Einstimmigkeit anzuwendende vertragliche bzw. sogar gesetzliche Regelungen verletzt wurden, sind Schadenersatzansprüche gegen den verantwortlichen Wohnungseigentümer denkbar.

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