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Ich möchte bei meiner Eigentumswohnung einen Balkon anbauen. Müssen alle Eigentümer einverstanden sein?
Jurist Walter Rosifka von der Arbeiterkammer antwortet:
Für solche Änderungen brauchen Sie die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Es handelt sich um eine Änderung der äußeren Erscheinung des Hauses, die die Interessen der Übrigen beeinträchtigen könnte. Erhält man diese Zustimmung nicht, muss die Änderung unterbleiben, oder man versucht über einen diesbezüglichen Antrag beim Bezirksgericht (außerstreitiges Verfahren), die Zustimmung gerichtlich ersetzen und feststellen zu lassen, dass die Wohnungseigentümer die Maßnahme zu dulden haben.