Außenjalousien: Was tun, wenn der Eigentümer die Zustimmung verweigert

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Frage: Ich bin Wohnungseigentümer und will Außenjalousien auf meine Kosten anbringen lassen. Keiner von den Miteigentümern hatte Einwendungen dagegen, bis auf die Wohnbaugesellschaft, der noch einige wenige Wohnungen dort gehören und die auch unsere Anlage verwaltet. Sie verweigert mir die Zustimmung, wenn ich nicht die schriftliche Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer vorlegen kann. Was soll ich tun?

KURIER/Jeff Mangione,Gilbert Novy,Kurier-montage

Karin Sammer vom ÖVI rät: Der Änderungswunsch eines Wohnungseigentümers, Außenjalousien anzubringen, bedarf grundsätzlich der Zustimmung der übrigen Eigentümer. Mit der WEG-Novelle 2022 wurde die Erlangung der Zustimmung für bestimmte Änderungen wie die Errichtung von Beschattungsmaßnahmen ein wenig erleichtert: Es müssen zwar weiterhin alle Eigentümer gefragt werden, allerdings darf von einer Zustimmung ausgegangen werden, wenn niemand innerhalb von zwei Monaten widerspricht und zuvor alle Eigentümer über die beabsichtigte Änderung informiert und durch Übersendung verständigt wurden.

Für eine Zustimmungsfiktion bleibt jedoch kein Raum mehr, sobald – wie in Ihrem Fall – auch nur ein Wohnungseigentümer widerspricht. Wenn Sie keine Lösung mit der GBV finden, würde ich Ihnen raten, über einen Antrag im Außerstreitverfahren die fehlende Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen.

 

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