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Wir haben vor 20 Jahren unsere Fenster auf eigene Kosten getauscht und Außenjalousien eingebaut. Nach 10 Jahren hat die Verwaltung die Fenster im Zuge einer thermischen Sanierung nach vorne versetzt und die Rollläden einputzen lassen. Jetzt wollen wir die Rollläden erneuern, dabei wird die Fassade beschädigt. Wer ist zuständig?
Rechtsanwalt Thomas Sochor antwortet: "Sofern sich im zugrunde liegenden Wohnungseigentumsvertrag keine abweichenden Regelungen finden, wonach etwa jeder Wohnungseigentümer selbst für Erhaltung, Erneuerung und Austausch der Fenster samt Folgearbeiten zuständig ist, sind Fenster und Fassade grundsätzlich als allgemeiner Teil der Liegenschaft zu qualifizieren. Sollte daher bei der Versetzung Ihrer Fenster samt den vorgesetzten Rollläden ein Fehler passiert sein und – wie von Ihnen gegenüber der Verwaltung auch festgehalten – wird die Erneuerung aus der Rücklage zu erfolgen haben. Allenfalls könnte eine Lösung dahingehend gesucht werden, dass Sie die aus der Erneuerung der Rollläden resultierenden Kosten selbst tragen, die Wiederherstellung der Fassade in diesem Bereich jedoch aus der Rücklage bezahlt wird."