Anreize statt Pflicht für den Kesseltausch

Der Pflicht zur Umrüstung des Heizsystems wurde eine Absage erteilt, vielmehr setzt man auf Eigeninitiative und Fördergeld.

Die Regierung hat sich diese Woche auf Maßnahmen zur Energiewende geeinigt, doch der verpflichtende Heizungstausch in Bestandsgebäuden kommt – entgegen aller Erwartungen – nicht. Vielmehr wird auf Anreize in Form von Fördermitteln gesetzt, die Haushalte dazu bewegen sollen, die vorhandenen 1,4 Millionen Öl- und Gasheizungen gegen ein erneuerbares Heizsystem zu tauschen. Dafür wird eine Milliarde Euro für den Kesseltausch und die thermische Sanierung zur Verfügung gestellt. Außerdem werden die Fördermittel für einkommensschwache Haushalte erhöht. Infos zB unter: www.sauber-heizen.at

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Mit diesen Maßnahmen soll die Energiewende erreicht werden. Aktuell seien die Förderanträge für Wärmepumpen jedoch zurückgegangen, weil die Genehmigungen aufwendig seien, so Martin Hagleitner, CEO der  Austria Email AG, Hersteller von Wärmepumpen und Speichern. Ein Hemmschuh sei außerdem, „dass sich die Menschen nicht gerne von funktionierenden Gaskesseln trennen“, sagt Richard Freimüller, Präsident des Verbandes Wärmepumpe Austria. Das schafft vor allem im mehrgeschossigen Bestand Probleme, wenn die Gastherme des einen Miteigentümers noch sehr neu ist, die des anderen aber bereits das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat. Es kann daher sinnvoll sein, den bestehende Brennwertkessel um eine Wärmepumpe zu ergänzen – bis der Kessel den Geist aufgibt.

Austria Email/Austria Email

Damit die Umsetzung gelingt, „ist der Gesetzgeber gefragt, durch neue Regelungen die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen“, sagt die Rechtsanwältin Sigrid Räth. „Denn die Wärmepumpe braucht einen Aufstellungsort, der allgemeiner Teil der Liegenschaft ist und so beschaffen ist, dass die Miteigentümer von Vibrationen und Geräuschen nicht gestört werden.“ Außerdem müssen von der Wärmepumpe Leitungen zu den einzelnen Heizkreisläufen verlegt werden. Wenn eine Zentralheizung vorhanden ist, ist das weniger aufwendig, als wenn es sich um Gaskombithermen in den einzelnen Wohnungen handelt.

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Wer jetzt glaubt, mit Fernwärme auf der sicheren Seite zu sein, dem muss klar sein: „Die Erzeugung von Fernwärme muss zuerst dekarbonisiert und erst dann weiter ausgebaut werden“, fordert Elisabeth Berger, Geschäftsführerin des Österreichischen Verbands der Kessellieferanten. Schließlich beruht die Wärmeaufbringung in Wien zu 50 Prozent auf Gas.  Auch wohnrechtlich braucht es begleitende Maßnahmen, „denn eine Möglichkeit, Miteigentümer zu einem Anschluss an eine Zentralheizung zu zwingen, besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht“, betont die Anwältin.

Das Verbot von Gasheizungen im Neubau ist nun für 1.1. 2024 geplant, hänge aber davon ab, ob es rechtzeitig im Nationalrat beschlossen wird. 

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