Allgemeinfläche wird zu privatem Lagerplatz. Was tun?

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Ich bin Alleineigentümer eines Reihenhauses. Ebenso meine Nachbarn. Der Weg zu unseren Häusern ist auf einem Grundstück, das im Miteigentum aller Reihenhauseigentümer steht. Dieser allgemeine Weg sollte für alle gleich nutzbar sein. Aber ein Eigentümer verwendet ihn vornehmlich für seine Zwecke, als Lagerplatz für Gerümpel. Die Eigentümer haben dann Probleme, den Weg selbst zu nutzen. Was können wir dagegen tun?

KURIER/Jeff Mangione(2), kurier-montage

Walter Rosifka, Arbeiterkammer

Jurist Walter Rosifka von der Arbeiterkammer antwortet:

Wenn ein Miteigentümer eine Fläche oder einen Raum mehr benützt, als es ihm aufgrund seines Eigentumsanteils zusteht, handelt er mit „verbotener Eigenmacht“. Jeder einzelne andere Miteigentümer kann dann aus seinem Mieteigentumsrecht heraus den betreffenden Miteigentümer auf Unterlassung und auch Wiederherstellung des früheren Zustandes (Wegräumen des Gerümpels) klagen.

Eine derartige Klage ist eine Klage im Sinne des § 523 ABGB. Die Klage wendet sich gegen eigenmächtige Eingriffe in das (gemeinschaftliche) Eigentum.

 

 

 

 

 

 

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