100 Millionen Euro für energieautarke Bauernhöfe

Damit der Umstieg auf erneuerbare Energien gelingt, startet am 15. Februar das neue Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen und mehr Energieeffizienz: Das sind die Ziele der österreichischen Bundesregierung.

Um gleichzeitig Versorgungssicherheit zu garantieren, braucht es Veränderungen in allen Bereichen. Dabei spielen Agrar- und Forstbetriebe in Österreich eine wichtige Rolle: Durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie stellen die Betriebe eine stabile Lebensmittelversorgung sicher und stärken die Region.

Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sind sie unabhängig von fossilen Energiequellen und damit auch weniger abhängig von hohen Energiepreisen. Mit dem neuen Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forstwirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad.

Energieautark werden

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Wir befinden uns in einer Zeit der massiven Energieverknappung, die zu hohen Energiekosten führt. Das spüren auch Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Gleichzeitig sehen und spüren wir täglich, dass die Klimakrise in einer besorgniserregenden Heftigkeit voranschreitet. Aus diesem Grund fördert das Klimaschutzministerium Investitionen in klimafreundliche Technologien sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Wir unterstützen Land- und Forstwirte auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe.“

APA/JOHANNES.BRUCKENBERGER

Land- und Forstwirte werden auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe unterstützt

Antrag stellen

Förderungen können u.a. für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung.

Ab 15. Februar 2023 können Land- und Forstwirte Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.

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