„Ich habe meine Traum-Immobilie gefunden. Allerdings hat der Nachbar ein Wegerecht. Was bedeutet das? Was muss ich aus rechtlicher Sicht jetzt unbedingt beachten?“

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Mag. Stefan Kerndl,
öffentlicher Notar in Bad St. Leonhard (Kärnten) 

 

Gerade beim Kauf einer Immobilie sollten alle Schritte gut überlegt sein. Beratung durch einen Rechtsexperten hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dieser prüft beispielsweise durch Grundbucheinsicht, ob der Verkäufer der Immobilie tatsächlich auch der Eigentümer ist. Er vergewissert sich für den Käufer, ob das Grundstück lastenfrei ist oder ob eventuell Auflagen oder Belastungen mit dem Objekt verbunden sind, von Hypotheken bis eben zu Wegerechten.

Das bedeutet, dass ein Nachbar über das neu erworbene Grundstück gehen und fahren darf. Das kann die Freude am neuen Zuhause beeinträchtigen. Ein Rechtsexperte kann bei der Grundbuchseinsicht prüfen, ob derartige Wegerechte bestehen und dabei helfen, diese Dienstbarkeit im Grundbuch wieder zu löschen. Umgekehrt sollte sich der Käufer eines Grundstückes, das nicht an einer öffentlichen Straße liegt, eine Zufahrt über Nachbargrundstücke sichern. Dieses Geh- und Fahrtrecht ist im Grundbuch einzutragen, damit es für jeden sichtbar ist. Wichtig dabei ist, nicht nur genau festzuhalten, wie der Weg verläuft und wer ihn benützen darf, sondern auch wer die Errichtungs- und Erhaltungskosten trägt.

Rechtsberatung und ein Kaufvertrag durch einen Notar können helfen, die passende Lösung für alle Beteiligten zu finden und Streitigkeiten vorzubeugen.

 

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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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