„Ich möchte mein Geld in Immobilien anlegen. Mit welchen Steuern muss ich beim Kauf rechnen?“

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Mag. Roman Sas-Zaloziecki,
öffentlicher Notar in Wien

 

Beim Immobilienkauf gibt es eine Vielzahl rechtlicher und steuer­licher Schritte zu beachten. Zu­verlässige Beratung und Rechts­sicherheit kann der Notar bieten. Wichtige steuerliche Eckpunkte sind folgende:

  • Der Kauf einer Immobilie (zB. Eigentumswohnung oder Grund­stück mit Haus) löst mit dem rechtswirksamen Abschluss eines Kaufvertrages Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises, mindestens jedoch des Grund­stückswertes, aus.
  • Wird der Kaufpreis durch einen Bankkredit fremdfinanziert und verlangt die Bank als Sicherheit die grundbücherliche Eintragung eines Pfandrechtes, so fällt zusätz­lich eine Gerichtsgebühr in Höhe von 1,2% der im Grundbuch ein­zutragenden Pfandsumme an.
  • Zudem werden weitere 1,1% des Kaufpreises für die Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch fällig.

Für Kaufverträge zwischen Ver­tragsparteien im begünstigten Personenkreis, wie etwa Ehegat­ten, eingetragene Partner, Ver­wandte/Verschwägerte in gerader Linie, Lebensgefährten mit gemeinsamem Wohnsitz, Geschwis­ter, Neffen oder Nichten gelten mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Jänner 2016 die grunderwerbsteuerrecht­lichen Regelungen wie bei Schen­kungen. Dieses Berechnungsmodell sieht als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer den Grundstückswert, der in der Regel niedriger ist als der Verkehrswert, sowie eine Staffelung des Steuertarifs vor. Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht ins Grundbuch beträgt in diesen Fällen 1,1% des dreifachen Einheitswertes.

 

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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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