Mag. Roman Sas-Zaloziecki,
öffentlicher Notar in Wien
Beim Immobilienkauf gibt es eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Schritte zu beachten. Zuverlässige Beratung und Rechtssicherheit kann der Notar bieten. Wichtige steuerliche Eckpunkte sind folgende:
- Der Kauf einer Immobilie (zB. Eigentumswohnung oder Grundstück mit Haus) löst mit dem rechtswirksamen Abschluss eines Kaufvertrages Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises, mindestens jedoch des Grundstückswertes, aus.
- Wird der Kaufpreis durch einen Bankkredit fremdfinanziert und verlangt die Bank als Sicherheit die grundbücherliche Eintragung eines Pfandrechtes, so fällt zusätzlich eine Gerichtsgebühr in Höhe von 1,2% der im Grundbuch einzutragenden Pfandsumme an.
- Zudem werden weitere 1,1% des Kaufpreises für die Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch fällig.
Für Kaufverträge zwischen Vertragsparteien im begünstigten Personenkreis, wie etwa Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte/Verschwägerte in gerader Linie, Lebensgefährten mit gemeinsamem Wohnsitz, Geschwister, Neffen oder Nichten gelten mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Jänner 2016 die grunderwerbsteuerrechtlichen Regelungen wie bei Schenkungen. Dieses Berechnungsmodell sieht als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer den Grundstückswert, der in der Regel niedriger ist als der Verkehrswert, sowie eine Staffelung des Steuertarifs vor. Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht ins Grundbuch beträgt in diesen Fällen 1,1% des dreifachen Einheitswertes.
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Eine Information der ÖGIZIN GmbH