Ist es günstiger, unser Haus zu vererben, zu verschenken oder zu übergeben?

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Mag. Thomas Huf LL.M.,
öffentlicher Notar in Götzis (Vorarlberg)

 

Diese Frage muss individuell betrachtet werden, da es bei Schenkung, Erbschaft und Übergabe rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten gibt. So kommt es beispielsweise darauf an, ob das Haus nur privat genützt wird oder sich im Vermögen eines Unternehmens befindet. Oder ob mehrere Kinder bedacht werden sollten. Geklärt werden muss auch, ob der Übergeber weiterhin im Haus wohnen möchte und bis zu seinem Tod dessen Eigentümer bleiben will.

Wer sein Haus zu Lebzeiten behalten möchte, sollte die geordnete Erbfolge nach seinem Ableben durch ein Testament regeln. Um Streit zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden, könnte die planmäßige Umsetzung des letzten Willens durch Erb- und Pflichtteilsverzichte abgesichert werden. Diese Verzichte sind nur in Form eines Notariatsaktes oder gerichtlichen Protokolls gültig.

Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen möchte und dafür keinerlei geldwerte Gegenleistungen verlangt, verschenkt es. Von Übergabe spricht man, wenn der Übernehmer etwas für das erhaltene Vermögen leisten soll. Zum Beispiel dem Übergeber ein Wohnungs- oder Fruchtgenussrecht einräumt oder ihn im Alter betreut.

Daneben gibt es noch den Schenkungs- oder Übergabevertrag auf den Todesfall. Dieser stellt eine Mischung aus Testament und Vertrag dar. 

 

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