Mag. Lothar Zimmeter MBL,
öffentlicher Notar in Kitzbühel
Um Eigentum an einer Liegenschaft zu erwerben, muss beim zuständigen Grundbuchsgericht um „Einverleibung“ des Eigentumsrechts angesucht werden. Denn erst mit Eintragung im Grundbuch, und nicht wie vielfach geglaubt mit Bezahlen des Kaufpreises, ist der Käufer auch der Eigentümer.
Der Notar hat den direkten Draht zum Grundbuch. Seine professionelle Unterstützung ist gefragt. In der Regel kann ein Kaufvertrag nämlich nicht sofort nach seiner Unterfertigung im Grundbuch einverleibt werden. Zuvor muss meistens die Lastenfreistellung des Grundstückes durchgeführt werden, d.h. eingetragene Pfandrechte und sonstige nicht übernommene Lasten wie z.B. Belastungs- und Veräußerungsverbote müssen gelöscht werden. Andererseits müssen zunächst die Grunderwerbssteuer eingezahlt und eventuell erforderliche Genehmigungen von Behörden wie Grundverkehrs-, Agrar- oder Höfebehörde eingeholt werden. Rechtsexperten wie der Notar können das Grundbuchsgesuch zusammen mit den notwendigen Dokumenten beim zuständigen Bezirksgericht einbringen. Der Beschluss über die Eintragung des Eigentumsrechtes wird den Vertragsparteien und dem Notar zugestellt. Der Käufer erhält vom Notar anschließend einen Grundbuchsauszug, der die aktuellen Eigentumsverhältnisse abbildet und damit bestätigt. Rechtsberatung und ein Kaufvertrag durch einen Notar können helfen, die passende Lösung für alle Beteiligten zu finden und Streitigkeiten vorzubeugen.
Österreichweit sind über 500 Notarinnen und Notare tätig. Eine erste Rechtsauskunft ist kostenlos.
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Eine Information der ÖGIZIN GmbH