Dr. Elisabeth Winkelbauer-Hohenberg,
öffentliche Notarin in Köflach (Steiermark)
Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge ändern und klar bestimmen, wer Erbe Ihrer Eigentumswohnung wird. Es kann auch eine Erbaufteilung angeordnet werden, damit jeder bekommt, was er bekommen soll. Das gesetzliche Pflichtteilsrecht, das den Nachkommen, dem Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen zusteht, setzt dem Testament allerdings inhaltliche Schranken. Künftige Auseinandersetzungen zwischen den testamentarischen Erben und den Pflichtteilsberechtigten können durch notarielle Pflichtteilsverzichtsverträge vermieden werden. Beratung beim Notar kann in jedem Fall helfen, bei Erbrechtsfragen Streit in der Familie vorzubeugen.
Seit 1. Jänner dieses Jahres gelten neben zahlreichen neuen erbrechtlichen Bestimmungen auch neue Formvorschriften für fremdhändig bzw. am Computer verfasste Testamente, um diese fälschungssicher zu machen. Wird gegen diese Formvorschriften verstoßen, ist das Testament ungültig. Natürlich können Testamente nach wie vor auch eigenhändig vom Verfügenden geschrieben und unterschrieben werden. Zeugen werden dabei nicht benötigt.
Jedes Testament, das beim Notar hinterlegt ist, wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert. So wird der letzte Wille im Todesfall bekannt. Derzeit sind rund 2,2 Millionen letztwillige Verfügungen eingetragen.
Österreichweit sind mehr als 500 Notarinnen und Notare tätig. Eine erste Rechtsauskunft ist kostenlos.
Ein Notar in Ihrer Nähe: www.notar.at
Eine Information der ÖGIZIN GmbH