Im Jahr 2002 wurde der erste Bauteil mit 12 geförderten Wohneinheiten fertiggestellt. Die Wohneinheiten verfügen entweder über ca. 53m² oder ca. 73m² Wohnfläche.
Da bereits einige Wohnungen von den Bewohnern angekauft wurden, handelt sich sich zwischenzeitig um ein sogenanntes "Mischaus". Miete mit Kaufoption .
Die Wohnhausanlage wurde mit einer Tiefgarage ausgestattet.
Diese 3-Zimmer Wohnung befindet sich im Dachgeschoss (jedoch ohne Lift) und besteht aus:
Ein großes Wohn- Esszimmer mit einer Kochnische, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, ein Badezimmer mit Badewanne , ein WC, ein Abstellraum, ein Gang, und ein Vorraum.
Der Wohnung sind ein Kellerabteil sowie ein Tiefgaragenplatz zugeordnet.
Für dieses Objekt kann bis 01.02.2032 um WOHNZUSCHUSS angesucht werden, dies ist von den persönlichen Kriterien und den Förderrichtlinien abhängig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <525m
Kinder & Schulen
Kindergarten <550m
Schule <2.475m
Nahversorgung
Supermarkt <125m
Bäckerei <600m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <250m
Bahnhof <275m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Hüffelstraße 2
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 107300001000012 - vielen Dank!