Diese schöne Doppelhaushälfte erstreckt sich über 2 Wohnetagen.
Das Erdgeschoss besteht aus: 1 schönen Wohn- Esszimmer mit offener Küche und Ausgang auf die Terrasse und den südseitigen Eigengarten, 1 Vorraum, 1 Abstellraum, 1 WC, 1 Technikraum.
Das Obergeschoss besteht aus: 3 Schlafräumen, 1 Badezimmer mit Dusche und Fenster, 1 WC, 1 Vorraum.
Alle Doppelhaushälften verfügen über einen Vorgarten, 1 außenliegenden Abstellraum sowie über 2 gedeckt PKW-Abstellplätze.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Gerne stehen wir für einen Besichtigungstermin oder für weitere Detailauskünfte zu Ihrer Verfügung.
HINWEIS: Die beiliegenden Bilder stammen noch von der Baufertigstellung und sind nicht mehr aktuell. Das Doppelhaus wird vom Erstmieter zurückgestellt.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <300m
Apotheke <250m
Klinik <600m
Krankenhaus <400m
Kinder & Schulen
Schule <225m
Kindergarten <150m
Universität <400m
Höhere Schule <675m
Nahversorgung
Supermarkt <150m
Bäckerei <175m
Einkaufszentrum <200m
Sonstige
Geldautomat <175m
Bank <175m
Post <200m
Polizei <725m
Verkehr
Bus <50m
U-Bahn <450m
Straßenbahn <150m
Bahnhof <425m
Autobahnanschluss <2.775m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Der Bauplatz liegt im östlichen Ortsgebiet von Wimpassing, zwischen Triesterstraße und Ferdinand Hanuschstraße in einem Wohngebiet. Die Erschließung sowie Zufahrt zur Doppelhausanlage erfolgt über die Nordseite durch die Johann Strauß Gasse.
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 10070002 - vielen Dank!