Diese helle und lichtdurchflutete 2-Zimmerwohnung mit schönem südseitigen Balkon bietet ein sonniges Plätzchen zum Wohnen.
Die Wohnung selbst befindet sich im 2. Obergeschoss (ohne Lift) und besteht aus: 1 großem Wohn-Essbereich mit offener Küche und Ausgang auf den sonnigen Balkon, 1 Schlafzimmer mit Schrankraum, 1 Badezimmer mit Badewanne, 1 Abstellraum, 1 WC, 1 Flur, 1 Vorraum. 1 BALKON.
Ein praktisches Kellerabteil sowie 1 PKW-Tiefgaragenplatz sind der Wohnung selbstverständlich zugeordnet.
Ein paar Daten im Überblick:
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <925m
Krankenhaus <1.325m
Kinder & Schulen
Schule <875m
Kindergarten <1.550m
Nahversorgung
Supermarkt <275m
Bäckerei <925m
Einkaufszentrum <750m
Sonstige
Bank <975m
Geldautomat <975m
Post <1.350m
Polizei <850m
Verkehr
Bus <50m
Bahnhof <1.300m
Autobahnanschluss <3.025m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Die Stadt Ternitz zählt knapp 14.700 Einwohner, die Größe des Gemeindegebietes beträgt rund 65 km². Ternitz ist über die Südautobahn, Abfahrt Wiener Neustadt, Bundesstraße 17 und über die S6 – Semmeringschnellstraße bestens zu erreichen. Die moderne Stadt bietet unter anderem mit einer Mehrzweckhalle, Kino und dem Erlebnisbad „Blub“ eine Vielzahl von Möglichkeiten. Weiters verfügt Ternitz über eine ausgezeichnete Infrastruktur und ärztliche Versorgung. Der Ortsteil Ternitz Urbanhof grenzt direkt an das Ortsgebiet der Bezirkshauptstadt Neunkirchen. Neunkirchen selbst verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur. Spital, umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Vielzahl an Freizeitangeboten bieten hier eine optimale Lebensqualität. Durch den ca. 2 km entfernten Bahnhof mit Park & Ride-Plätzen, erreichen Sie Wien-Zentrum in ca. 50 Minuten, Wiener Neustadt in ca. 10 Minuten. Weitere Informationen zu Ternitz finden Sie unter: www.ternitz.gv.at
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Eur
2 Personen 70.000,00 Eur
Jede weitere Person 10.000,00 Eur
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 142700001100000108 - vielen Dank!