Maklergebühr
Maklerprovision: bei einem befristeten Mietvertrag von weniger als 2 Jahren: 1 BMM zzgl. 20 % Ust., bei einem befristeten Mietvertrag mindestens 2 bis genau 3 Jahren: 2 BMM zzgl. 20 % Ust., bei einem Mietvertrag von mehr als 3 Jahren Befristung oder unbefristet: 3 BMM zzgl. 20 % Ust.