Erfüllen Sie sich Ihren Traum eines Grundstücks, Nahe Wiener Neustadt, zu einem tollen Preis!
Die unbebaute Liegenschaft, in der Gemeinde Gaaden - Hohe Wand, bietet eine Fläche von ca. 628 m² und eignet sich für den Bau eines großzügigen Einfamilienhauses, eines Doppelhauses, einer kleinen Reihenhausanlage oder einfach nur als Wertanlage.
Investieren Sie in dieses, prompt verfügbare Grundstück mit einem große Entwicklungspotential. Es sind bereits alle notwendigen Versorgungsleitungen (Wasser, Kanal & Strom) in der Straße vorhanden.
Bei dem Grundstück besteht KEIN Bauzwang!
Lage:
Der Zugang und Zufahrt und die Versorgung mit Versorgungsleitungen erfolgt über einen Servitutsweg.
Der Naturpark Hohe Wand ist ein beliebtes Naherholungsgebiet in Niederösterreich und bietet zahlreiche Möglichkeiten für Wanderungen und andere Outdoor-Aktivitäten. Die Hohe Wand ist ein 1.132 Meter hoher Gebirgszug und bietet eine atemberaubende Aussicht auf die umliegende Landschaft. Der Naturpark erstreckt sich über eine Fläche von rund 1.150 Hektar und ist Heimat für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten.
Zu den beliebtesten Wanderwegen im Naturpark Hohe Wand gehört der sogenannte "Skywalk", ein 2,3 km langer Rundweg, der über eine spektakuläre Hängebrücke führt. Weitere beliebte Wanderwege sind der "Panoramaweg" und der "Höhlersteig".
Auch Kletterer kommen auf der Hohen Wand auf ihre Kosten: Es gibt zahlreiche Klettersteige und Kletterrouten in verschiedenen Schwierigkeitsgraden.
Verkehrsmittel:
Buslinie 336: Bringt Sie nach Wiener Neustadt - von dort aus gibt es Zugverbindungen nach Wien und in andere Teile von Niederösterreich.
Die A2, die von Wien nach Graz führt, ist etwa 10 km östlich erreichbar. Die A21, die Wiener Außenring Autobahn, ist etwa 15 km südwestlich erreichbar.
Förderungen:
Bei diesem Projekt besteht die Möglichkeit, eine Förderung des Land Niederösterreich in Anspruch zu nehmen.
Die Bauplatzerklärung/Aufschließungsabgabe an die Gemeinde in Höhe von € 14.307,86 ist bereits bezahlt!
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift bearbeiten können. Der Interessent wird auf die erweiterten Richtlinien des Konsumentenschutzes im Sinne des FAGG hingewiesen, die es dem Makler nur auf ausdrücklichen Wunsch des Interessenten gestatten, innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Es gelten die AGBs der Immobilienwirtschaft. Die Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümerin und/oder Dritter und sind daher ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten! Der Makler steht in wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Auftraggeber!
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