Diese helle und sehr freundliche Wohnung befindet sich im 2. Liftstock des Gebäudes. Bei diesem Wohnhaus handelt es sich um ein gefördertes Wohnhaus mit gemischter Nutzung.
Von insgesamt 19 Wohnungen sind 8 Wohneinheiten geförderte Mietwohnung mit der Möglichkeit einer Kaufoption und 11 Wohnungen sind dem betreuten Wohnen gewidmet.
Das bedeutet, dass das gesamte Wohnhaus als barrierefrei zu betrachten ist. Haus und Wohnungs- Zugänge, Aufzug Kellerabteile usw sind ebenerdig begehbar.
Die Wohnung selbst ist aufgrund der Ecklage im 2. Obergeschoss sehr hell und freundlich. Die Räume selbst sind zentral begehbar.
Das Vorzimmer ist groß und geräumig. Im Eingangsbereich der Wohnung finden Sie das WC, das Badezimmer welches mit einer Badewanne ausgestattet ist und einen kleinen Abstellraum.
Das Herzstück der Wohnung, dass große Wohn- Esszimmer mit Kochnische bietet viel Platz zum Wohnen und Leben. Der Balkon mit ca. 17 m² ist sowohl vom Wohn- Esszimmer als auch vom Schlafzimmer aus erreichbar.
Ein 1 PKW-Abstellplatz und 1 Kellerabteil runden dieses Zuhause perfekt ab.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Ein tolles Zuhause wartet auf SIE!
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <475m
Apotheke <375m
Krankenhaus <3.550m
Kinder & Schulen
Schule <100m
Kindergarten <700m
Nahversorgung
Supermarkt <350m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.975m
Sonstige
Bank <400m
Geldautomat <400m
Polizei <1.825m
Post <400m
Verkehr
Bus <350m
Autobahnanschluss <3.275m
Bahnhof <750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Die Stadt Ternitz zählt knapp 15.300 Einwohner, die Größe des Gemeindegebietes beträgt rund 65 km². Die moderne Stadt bietet mit einer Mehrzweckhalle, einem Kino und dem Erlebnisbad „Blub“ eine Vielzahl von Möglichkeiten. Weiters verfügt Ternitz über eine ausgezeichnete Infrastruktur und ärztliche Versorgung. Viele weitere Detailinformationen zu Ternitz finden Sie unter: http://www.ternitz.gv.at
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 13750018 - vielen Dank!