Top Lagerfläche (ca. 1.060 m2 ), inkl. Lastenlift/3 Laderampen, Parkplätzen, mit zusätzlicher Möglichkeit Bürofläche ( ca.200 m² ) anzumieten

1160 Wien

€ 9.016,00
Gesamtbelastung

Objektdaten

Adresse
1160 Wien
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Industrie, Lager
Lagerfläche
1 061 m2
verfügbar ab
sofort
Online-ID
8780437
Anbieter-ID
6710
Stand vom
09.04.2024
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Nettomonatsmieten
Maklergebühr
32.457,60 € inkl. 20% USt.
Gesamt­belastung / Pauschal­miete
Netto
€ 9.016,00
Gesamt­miete
Netto
€ 9.016,00
Netto­kalt­miete
Netto
€ 7.424,00
Betriebs- / Neben­kos­ten
Netto
€ 1.592,00
Höchstmietdauer
10 Jahre
barrierefrei

Gerne bieten wir Ihnen unverbindlich und freibleibend eine rd. 1.062m2  große Lagerhalle. Alle notwendigen technischen und infrastrukturellen Bedingungen wie auch Alarmgesicherung sind vorhanden. Zusätzliche besteht die Möglichkeit 2 Parkplätze sowie eine unmittelbar angeschlossene Bürofläche anzumieten.

In der Miete sind Strom und Heizung pauschal inkludiert.

  • Das Gebäude verfügt über 2 Lastenaufzüge mit jeweils einer Kabinengröße von 8,75m² ( 165/530 )
  • Raumhöhe 3 Meter
  • Zufahrten für LKW´s
  • Ausladerampe, sowie ebenerdige Anlieferung

 

  • Es wird hier ein befristeter Mietvertrag mit 5 Jahren angeboten, Option auf 5 weitere Jahre
  • Die Betriebskostenpauschale versteht sich inkl.. Strom und Heizung
  • Der Mietpreis für die zusätzliche Bürofläche erhalten Sie auf Anfrage
  • Es gelten die Bestimmungen für die Lagerhaltung von Kaufmannsgütern gemäß Handelsgesetzbuch (HGBE)

 


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <1.000m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <2.000m
Höhere Schule <1.500m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m

Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.000m
Post <1.000m
Polizei <1.000m

Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <4.500m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Lage

nächst Sandleitengasse

Sonstiges

Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.

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Frau Barbara Forsthuber

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