Wir möchten Sie über folgende Punkte informieren: Warum dürfen wir keine Besichtigungen mehr vereinbaren oder Detailinformationen telefonisch bekannt geben? Die Erklärung dazu finden Sie hier: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/ Per 13.06.2014 ist eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten Provisionsanspruch besteht erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos! Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen, 3 % des Kaufpreises bei Kaufobjekten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird Ihnen die Immobilie explizit als provisionsfrei angeboten, ist unsere Dienstleistung für Sie als MieterIn bzw. KäuferIn kostenlos. Unsere Angebote von Objekten sind unverbindlich und freibleibend. Angaben sind teils vom Eigentümer, daher ohne Gewähr unsererseits. Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 2024-00290 - vielen Dank!