In bester Grünlage vor den Toren von Neustift am Walde gelegen, gelangt dieses hochwertig neu errichtete Einfamilienhaus zum Verkauf. Über vier Etagen Keller, EG, OG und DG bietet diese Liegenschaft neben modernster, hocheffizienter Energieversorgung großzügige Wohnbedingungen. So zählen vier Schlaf-/Arbeitszimmer, ein offener, lichtdurchfluteter Wohn-/Essbereich und drei herrliche Terrassen ebenso zu den Vorzügen wie auch ein Kellerbereich mit ausreichend Raum für Fitness, Sauna und genügend Stauraum.
Raumaufteilung ( m²-Angaben sind gerundet):
Untergeschoß/ Keller
Erdgeschoß:
Obergeschoß:
Dachgeschoß:
Technische Angaben:
Zuzüglich sind am Grundstück zwei KFZ- Abstellplätze vorhanden.
Übergeben wird die Liegenschaft in fertiggestelltem Bauzustand, die Böden verfügen über einen Estrich.
oder natürlich nach Wunsch und Aufzahlung auch schlüsselfertig .
Alle weiteren Informationen wie Pläne, genaue Adresse und Besichtigungstermine können wir Ihnen gerne nach telefonischer Vereinbarung übermitteln.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.500m
Apotheke <2.500m
Klinik <4.000m
Krankenhaus <3.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <2.000m
Universität <4.000m
Höhere Schule <5.000m
Nahversorgung
Supermarkt <2.500m
Bäckerei <3.000m
Einkaufszentrum <4.500m
Sonstige
Bank <3.500m
Geldautomat <3.500m
Post <2.500m
Polizei <4.000m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <2.500m
U-Bahn <4.500m
Bahnhof <4.500m
Autobahnanschluss <7.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Neuwaldegg/Salmannsdorf/Neustift am Walde
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 6731 - vielen Dank!