Da die Wohnung zentral angelegt ist, sind alle Räume der Wohnung direkt vom Vorzimmer aus erreichbar und perfekt für Familien ausgelegt.
Das Herzstück der Wohnung ist natürlich das Wohn- Esszimmer mit offener Küche und direktem Ausgang in den Eigengarten.
Aber auch die beiden Schlafräumen sind gut geplant und haben entweder einen direkten Blick oder einen direkten Ausgang in den Eigengarten.
Badezimmer und WC sind separat. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, einem Handwaschbecken sowie mit einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet.
Ein kleiner aber feiner Abstellraum, welcher sich direkt im Eingangsbereich der Wohnung befindet, rundet diese wirklich tolle Wohnung perfekt ab.
Auch ist der Wohnung ein PKW-Abstellplatz sowie ein Kellerabteil zugeordnet.
Kurz im Überblick:
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <125m
Apotheke <400m
Krankenhaus <6.725m
Kinder & Schulen
Schule <350m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <300m
Bäckerei <1.225m
Einkaufszentrum <1.075m
Sonstige
Bank <100m
Geldautomat <100m
Polizei <1.475m
Post <1.400m
Verkehr
Bus <125m
Autobahnanschluss <5.325m
Bahnhof <250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Pottschach ist die zweitgrößte Ortschaft von Ternitz im Bezirk Neunkirchen. Ein Ort mit guter Infrastruktur und allen Geschäften des täglichen Bedarfs, wie auch Schulen und Kindergarten etc. Der Ort ist bequem mit der Südbahn bzw. auch mit dem Bus erreichbar. In wenigen Fahrminuten sind Sie in Neunkirchen oder Wiener Neustadt.
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 1833000004 - vielen Dank!