prov.frei
Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Wir sind der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbarten mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.