In der idyllischen Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal befindet sich diese gemütliche Dachgeschosswohnung zur Miete. Sie verfügt über 3 Zimmer (1 Wohnküche, 2 Schlafzimmer), ein Badezimmer, ein getrenntes WC sowie einen Vorraum mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 83,01 m². Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoß eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3 Etagen. Überzeugen Sie sich selbst von dieser charmanten Dachgeschosswohnung und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt: - Flur - Wohnraum / Küche - 2 Schlafzimmer - Badezimmer - WC - Abstellraum
Die angebotene Immobilie befindet sich in der Stadt Bad Sankt Leonhard im Lavanttal im österreichischen Bundesland Kärnten. Die Stadt liegt am Fuße der Saualpe und ist umgeben von einer idyllischen Landschaft mit Wäldern, Bergen und Seen. Die Region ist beliebt bei Naturliebhabern, Wanderern und Skifahrern. Die Immobilie selbst liegt in einer ruhigen Wohngegend in der Nähe des Stadtzentrums. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Ärzte. Auch das örtliche Freizeitbad und der Kurpark sind schnell zu erreichen. Bad Sankt Leonhard im Lavanttal ist gut an das Verkehrsnetz angebunden. Die Autobahn A2 ist nur wenige Kilometer entfernt und ermöglicht eine schnelle Anbindung an größere Städte wie Klagenfurt und Graz. Insgesamt bietet die Stadt eine hohe Lebensqualität inmitten einer malerischen Landschaft. Die ideale Lage der Immobilie ermöglicht ein ruhiges Wohnen mit guter Infrastruktur und schneller Anbindung an größere Städte.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: Miete Netto 581,82 EUR + 10% USt. = 640,00EUR Betriebskosten Netto 90,91 EUR + 10% USt. = 100,00 EUR Heizkosten Netto 70,83 EUR + 20% USt. = 85,00 EUR Gesamtmiete Brutto inkl. USt. = 825,00 EUR Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Alle hier veröffentlichen Informationen basieren auf den uns von dem Abgeber/ der Abgeberin zur Verfügung gestellten Informationen und wurden nicht selbst erhoben. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Abgeber/ der Abgeberin nur Anfragen mit vollständiger Angabe des Namens, der Anschrift und der Telefonnummer bearbeiten können. Weiters besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin!
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