In wunderschöner, renommierter Grünlage mit Blick auf die Weingärten und Hügeln von Neustift am Walde bietet diese lichtdurchflutete 4 Zimmer umfassende Immobilie mit einer westausgerichteten Terrasse perfekte Lebensbedingungen. Die Sicht kann aufgrund der Widmung nicht weiter verbaut werden.
Die mannigfaltigen Freizeitmöglichkeiten rund um Neustift/Sallmannsdorf eignen sich besonders für junge Familien und Menschen, die neben dem hektischen Alltag, ein Stück Natur bevorzugen.Die vier großzügigen Zimmer sind allesamt zentralbegehbar. Eine separate Küche mit Blick ins Grüne zählen ebenso zu den Vorzügen wie der Allgemeingarten, der sowohl zum Spielen aber auch für beschauliche Stunden mit einem Buch und einem Glas Wein genutzt werden kann. Das Haus wurde 1961 errichtet, befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand und verfügt über Kellerabteile, eine Waschküche, einen Radabstellraum, jedoch über keinen Lift.
Das Dach wurde saniert und gedämmt. In der letzten Eigentümerversammlung vom 30. September 2024 (Protokoll in Erstellung) wurde festgelegt, dass ein Sachverständiger beauftragt werden soll, der die die Möglichkeiten einer Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und die Sanierung der Außenfläche evaluiert. Die Balkon werden in nächster Zeit saniert.
Die Räumlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
Die Wohnung verfügt zudem über ein hochqualitative Sicherheitstüre.
Begehrte, zentrale Lage
Die Wohnung befindet am Fuße des Hackenbergs, unweit vom Heurigendorf Neustift am Walde. In wenigen Schritt gelangt man zur Busstation 35A Richtung Spittelau bzw. Sallmannsdorf.
In Umkreis finden sich zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs, medizinische Einrichtungen, Apotheken und zahlreiche Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch eine Vielzahl an ausgezeichneten Gastronomiebetrieben und Freizeitmöglichkeiten.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Forsthuber sehr gerne telefonisch unter 0676 920 66 40 oder per Email an bf@befirst-immobilien.com zur Verfügung.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <2.500m
Krankenhaus <2.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <500m
Universität <2.500m
Höhere Schule <2.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <3.500m
Sonstige
Geldautomat <1.500m
Bank <1.500m
Post <500m
Polizei <2.000m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <1.500m
U-Bahn <3.500m
Bahnhof <3.000m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Neustift am Walde, Krottenbachstraße, Agnesgasse, Hackenberg
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 6728 - vielen Dank!