Kellerabteil in Völkermarkt

9100 Völkermarkt

€ 27,00
Gesamtbelastung
14,52 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
9100 Völkermarkt
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Industrie
Gesamtfläche
14,52 m2
verfügbar ab
01.10.2023
Online-ID
8987541
Anbieter-ID
2023-1221
Stand vom
12.03.2024
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 BMM
Maklergebühr
Provisionsfrei
provisionsfrei
Gesamt­belastung / Pauschal­miete
€ 27,00
unterkellert
ja
provisionsfrei
unterkellert
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie

Dieser praktische Kellerraum in Völkermarkt, Kärnten, bietet auf einer Nutzfläche von 14,52 m² den idealen Platz für Ihre Lagerbedürfnisse. Ob als zusätzlicher Stauraum oder zur Lagerung von Materialien und Ausrüstung, dieser Raum bietet eine flexible und kostengünstige Lösung. Die monatliche Miete beträgt lediglich 15,00 € brutto, was diesen Kellerraum zu einer besonders wirtschaftlichen Option macht. Die Betriebskosten belaufen sich auf 11,23 € brutto pro Monat, was die Gesamtkosten transparent und gut kalkulierbar hält. Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich diesen funktionalen Kellerraum in Völkermarkt. Es ist die perfekte Wahl für alle, die einen zentralen, gut erreichbaren und preiswerten Lagerplatz suchen.

Lage

Der geräumige Keller befindet sich in Völkermarkt, Kärnten, einem Standort, der sich durch seine hervorragende Erreichbarkeit und praktische Infrastruktur auszeichnet. Völkermarkt ist ein lebendiger Ort mit einer starken lokalen Wirtschaft, was es zu einem idealen Standort für Geschäftstätigkeiten aller Art macht. Die Nähe zu wichtigen Verkehrswegen ermöglicht eine schnelle und effiziente Logistik, was für Geschäftsaktivitäten von großem Vorteil ist. Darüber hinaus bietet die Umgebung eine Vielzahl von Dienstleistungen und Geschäften, die den Geschäftsalltag erleichtern.

Sonstiges

Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: Miete Netto EUR 12,50 + 20% USt. = EUR 15,00 Betriebskosten Netto EUR 10,00 + 20% USt. = EUR 12,00 Gesamtmiete Brutto inkl. USt. = EUR 27,00 Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Alle hier veröffentlichen Informationen basieren auf den uns von dem Abgeber/ der Abgeberin zur Verfügung gestellten Informationen und wurden nicht selbst erhoben. Weiters weisen wir darauf hin, dass der Vermieter von uns auf die Vorlage eines Energieausweises bereits hingewiesen wurde und dieser wird so bald als möglich vom Vermieter nachgereicht. Weiters besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin!

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Frau Larissa Flöher

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