Diese gepflegte Mietwohnung liegt im idyllischen St. Radegund im Schöcklgebiet und ist nur etwa 20 Minuten von Graz entfernt. Aufteilung und Highlights: ✔️ Lichtdurchflutete Wohnküche: Der Mittelpunkt der Wohnung für gemütliche Stunden. ✔️ Zwei weitere Zimmer: Vielseitig nutzbar als Schlafzimmer, Büro oder Gästezimmer. ✔️ Badezimmer mit Wanne: Perfekt zum Entspannen. ✔️ Separates WC: Zusätzlicher Komfort. ✔️ Balkon: Genießen Sie die frische Luft und die Umgebung. ✔️ PKW-Stellplatz: Geschützter Parkplatz durch Schranke. ✔️ Kellerabteil: Praktischer Stauraum. Diese Wohnung kombiniert Komfort, Ruhe und eine gute Anbindung an Graz. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Inmitten des heilklimatische Kurort St. Radegund in der Steiermark, Österreich, erwartet Sie eine einladende 3-Zimmer Wohnung. Mit dieser idyllischen Lage bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, den ländlichen Charme und die natürliche Schönheit der Region zu genießen. Die Umgebung ist ideal für Naturliebhaber, welche trotzdem die gute Anbindung zur Stadt Graz genießen. Die Nähe zu Geschäften, Restaurants und Cafés macht den Alltag äußerst bequem. Hier können Sie das Leben in vollen Zügen genießen und den perfekten Ausgleich zwischen Stadt und Land finden.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: Miete Netto EUR 430,00 + 10% USt. = EUR 473,00 Betriebskosten Netto EUR 109,10 + 10% USt. = EUR 120,00 PKW-Betriebskosten Netto EUR 8,52 + 20% USt. = EUR 10,22 Gesamtmiete Brutto inkl. USt. = EUR 603,22 Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Alle hier veröffentlichen Informationen basieren auf den uns von dem Abgeber/ der Abgeberin zur Verfügung gestellten Informationen und wurden nicht selbst erhoben. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Abgeber/ der Abgeberin nur Anfragen mit vollständiger Angabe des Namens, der Anschrift und der Telefonnummer bearbeiten können. Weiters besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin!
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