Es handelt sich hier um eine Wohnhausanlage mit 11 Wohneinheiten aus dem Jahr 1999/2000. Das Wohngebäude ist Teilunterkellert und verfügt im Kellergeschoss über eine allgemeine Waschküche sowie über den allgemeinen Heizraum. Die Heizung erfolgt mittels Gaszentralheizung. Das Warmwasser wird Mittels Elektroboiler aufbereitet. Ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum bzw. die Kellerabteile sind in einem Nebengebäude im Erdgeschoss untergebracht. Jeder Wohnung ein PKW-Stellplatz zugeordnet.
Die Wohnung selbst ist geräumig & sehr freundliche und im 2. Stockwerk des Gebäudes, allerdings ohne Lift.
Der Hauptwohnraum mit knapp 27m² bietet Platz für wohnen- schlafen und essen inkl. einer kleinen Kochnische.
Das separate Badezimmer mit Badewanne, Waschmaschinenanschluss und einem Handwaschbecken ist ebenfalls durch das bestehende Fenster hell & freundlich.
Direkt vom großzügigen Vorzimmer aus, erreichen Sie das separate WC und den kleinen aber feinen Abstellraum .
Weiters ist der Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet.
Kurz im Überblick:
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <200m
Apotheke <100m
Krankenhaus <3.825m
Kinder & Schulen
Schule <225m
Kindergarten <825m
Nahversorgung
Supermarkt <200m
Bäckerei <50m
Einkaufszentrum <2.250m
Sonstige
Bank <150m
Geldautomat <150m
Polizei <1.575m
Post <175m
Verkehr
Bus <200m
Autobahnanschluss <3.450m
Bahnhof <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 1067000010009 - vielen Dank!