In der idyllischen Gemeinde Wolfpassing erwartet Sie diese großzügige Erdgeschosswohnung zur Miete. Auf einer Wohnfläche von 114,72 m² bietet die Wohnung 4 Zimmer, von denen 3 als Schlafzimmer genutzt werden können. Alle Zimmer sind vom Eingangsbereich aus separat begehbar, was Ihnen maximale Flexibilität in der Raumaufteilung ermöglicht. Ein separates Badezimmer mit Dusche und WC gehört ebenfalls zur Ausstattung. Die Wohnung verfügt über einen Außenstellplatz (Allgemeinfläche) und wird komfortabel über Fernwärme beheizt. Die ruhige Lage ermöglicht Ihnen, in einer entspannten Umgebung zu wohnen, während alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs in den umliegenden Nachbargemeinden bequem erreichbar sind. Die Heizkosten werden über die Hausverwaltung verrechnet und sind in höhe von 150 € monatlich zu bezahlen. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieser attraktiven Erdgeschosswohnung und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Die angebotene Immobilie befindet sich in ruhiger und idyllischer Lage in Wolfpassing, direkt am Schlossgelände. Wolfpassing ist eine ländliche Gemeinde im Bezirk Scheibbs mit knapp 1.700 Einwohnern. Man erreicht die Autobahn A1 in weniger Minuten und ist daher an das Verkehrsnetz hervorragend angebunden. Egal ob in 43 min. nach St. Pölten oder in 21 min. nach Amstetten. Die Umgebung der Immobilie ist geprägt von grünen Wiesen und Feldern, die zu ausgedehnten Spaziergängen und Radtouren einladen. Dank der guten Verkehrsanbindung ist auch die Wiener Innenstadt in ca. 50 Minuten mit dem Auto erreichbar. Insgesamt bietet die Lage der Immobilie eine perfekte Kombination aus ländlicher Ruhe und guter Anbindung an größere Städte.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: Miete Netto EUR 600,00 + 10% USt. = EUR 660,00 Betriebskosten Netto EUR 198,18 + 10% USt. = EUR 218,00 Heizkosten Netto EUR 125,00 + 20% USt. = EUR 150,00 Gesamtmiete Brutto inkl. USt. = EUR 1.028,00 Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Alle hier veröffentlichen Informationen basieren auf den uns von dem Abgeber/ der Abgeberin zur Verfügung gestellten Informationen und wurden nicht selbst erhoben. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Abgeber/ der Abgeberin nur Anfragen mit vollständiger Angabe des Namens, der Anschrift und der Telefonnummer bearbeiten können. Weiters besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin!
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