Gelegenheit: Sanierungsobjekt - 2 Zimmer Altbau in Ruhelage mit phantastischem Ausblick

3002 Purkersdorf

€ 199.000,00
Kaufpreis
2
Zimmer
59 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
3002 Purkersdorf
Nutzungsart
Wohnen
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
59 m2
Etage
1
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Alter des Gebäudes
Altbau
Online-ID
8915201
Anbieter-ID
6713
Stand vom
09.04.2024
Kauf­preis
€ 199.000,00
Provision für Käufer
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Badezimmer
1
Anzahl Separates WC
1
Altbau
Gäste-WC / Separates WC

In beschaulicher, ruhiger Lage von Purkersdorf gelangt eine helle 2 Zimmer Wohnung im sanierungsbedürftigen Zustand zum Verkauf. Neben dem äußerst gepflegten Gesamtzustand des Hauses besticht diese Wohnung allen voran durch einen sehr schönen Ausblick.

Neben der Wohnung gelangen weiters ein KfZ Abstellplatz (€ 12.000.-) sowie ein Lager ( € 12.000.-) zum Verkauf.

 

Begehrte, zentrale Lage

Die Wohnung befindet sich in fußläufiger Distanz zum Zentrum. Purkersdorf bietet neben seiner schönen Grünlage ein mannigfaltiges Angebot an Kultur- und Bildungseinrichtungen und natürlich eine Vielfalt an Freizeitangeboten.

Neben zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs findet man in unmittelbarer Nähe Ärzte, Pflege und -Pensionisteneinrichtunngen (Sanatorium Purkersdorf, Seniorenzentrum Hoffmannspark), zahlreiche Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch eine Vielzahl an ausgezeichneten Gastronomiebetrieben und Freizeitmöglichkeiten (Wander- und Radwege, das Wienerwaldbad.

Auf kurzem Weg gelangt man außerdem zum Auhofcenter.

Sowohl im öffentlichen wie auch im Individualverkehr ist Purkersdorf sehr gut erreichbar.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Forsthuber sehr gerne telefonisch unter 0676 920 66 40 oder per Email an bf@befirst-immobilien.com zur Verfügung.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Klinik <6.000m
Apotheke <500m
Krankenhaus <6.500m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <5.000m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <3.000m

Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m

Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <6.000m
U-Bahn <6.000m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <3.500m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Sonstiges

Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.

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BeFirst Immobilien GmbH

Frau Barbara Forsthuber

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Ihr Ansprechpartner

Frau Barbara Forsthuber

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