Ein Mietzinsabschlag mit 2 Jahren Laufzeit ab Mietbeginn:
790,82 EUR anstatt 920,44 EUR
Die Wohnhausanlage umfasst insgesamt 64 Wohneinheiten aufgeteilt in 4 Bauabschnitte. Der 3. Bauabschnitt umfasst 22 Wohneinheiten mit Terrasse bzw. Balkon . Zu jeder Wohneinheit gibt es einen PKW-Abstellplatz.
Hell und freundlich präsentiert sich diese praktisch angelegte 3-Zimmerwohnung mit Balkon.
Die Wohnung befindet sich im 2.Obergeschoss des Gebäudes mit Aufzug und besteht aus einen großzügigen Wohn- Essbereich mit Ausgang auf den Balkon und einer Kochnische, sowie 2 Schlafräume, einen Badezimmer mit Badewanne, ein WC und ein Vorraum.
Ein Einstellraum sowie ein PKW-Abstellplatz sind ebenfalls vorhanden.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <350m
Apotheke <500m
Klinik <350m
Kinder & Schulen
Schule <425m
Kindergarten <175m
Nahversorgung
Supermarkt <175m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <9.900m
Sonstige
Bank <300m
Geldautomat <300m
Post <450m
Polizei <825m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <1.100m
Bahnhof <1.100m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Böheimkirchen hat durch Auto- und Westbahn sowie Bahnhof eine hervorragende Infrastruktur. Es gibt zahlreiche florierende Betriebe und genügend Einkaufsmöglichkeiten. Weiters gibt es 4 Kindergärten, Volksschule, Musikschule, Hauptschule mit Schwerpunkt Sport. Als Klimabündnisgemeinde legt Böheimkirchen besonderen Wert auf Umweltbewusstsein, wozu auch der einzigartige Park mit Erholungslandschaft einlädt.
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 10530008 - vielen Dank!