Zur Miete angeboten wird eine gemütliche Erdgeschosswohnung in der freundlichen Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal. Mit einer Wohnfläche von 47,84 m² bietet sie ausreichend Platz für Singles, Paare oder junge Familien. Die Raumaufteilung umfasst ein ruhiges Schlafzimmer und einen großen Wohn und Essbereich samt neuer Küchenzeile. Das Badezimmer ist mit einer praktischen Duschkabine ausgestattet. Ein Kellerabteil sorgt für zusätzlichen Stauraum. Ein Außenstellplatz ist ebenfalls vorhanden. Die Beheizung erfolgt über eine zentrale Gasheizung, die in der kalten Jahreszeit für angenehme Wärme sorgt. Überzeugen Sie sich selbst von dieser einladenden Erdgeschosswohnung und vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin! Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt: - Vorzimmer - Wohn-/Essbereich - Schlafzimmer - Bad/WC - Kellerabteil - Autoabstellplatz allgemein
Diese charmante Immobilie liegt im Herzen der Steiermark, in der malerischen Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal. Die ländliche Umgebung bietet Ruhe und Erholung, während die nahegelegene Stadt Bruck an der Mur mit allen Annehmlichkeiten des modernen Lebens aufwartet. Zentral gelegen, sind Wälder, Wiesen und die Natur nur einen Katzensprung entfernt. Eine nahegelegene Bushaltestelle ermöglicht Verbindungen in die umliegenden Städte, und die Autobahn ist ebenfalls rasch erreichbar, was eine bequeme Anreise mit dem Auto gewährleistet. Die Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal bietet zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés sowie Schulen und Kindergärten. Die umliegende Natur lädt zu vielfältigen Freizeitaktivitäten wie Wandern, Radfahren und im Winter Skifahren ein. Diese Lage vereint das Beste aus ländlichem Charme und guter Anbindung an städtische Einrichtungen und sorgt für eine hohe Lebensqualität.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: Miete Netto EUR 368,18 + 10% USt. = 405,00€ BK. Netto EUR 106,36 + 10 USt. = 117,00 € HK. Netto EUR 89,58 + 20% USt. = 107,50 € Gesamtmiete Brutto inkl. USt. = 629,50 € Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Alle hier veröffentlichen Informationen basieren auf den uns von dem Abgeber/ der Abgeberin zur Verfügung gestellten Informationen und wurden nicht selbst erhoben. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Abgeber/ der Abgeberin nur Anfragen mit vollständiger Angabe des Namens, der Anschrift und der Telefonnummer bearbeiten können. Weiters besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin!
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