Einzigartiges Presshaus mit Verkostungserlebnis – Ein Kellerjuwel Willkommen in einem einzigartigen Weinkeller, der Tradition und Moderne auf harmonische Weise vereint. Dieses Juwel aus dem Jahr 1779 wurde im Jahr 2012 liebevoll renoviert und erstrahlt nun in neuem Glanz. Der Keller bietet nicht nur ausreichend Platz zur Lagerung erlesener Weine, sondern lädt auch zu genussvollen Verkostungen in einem stilvollen Ambiente ein. Der herzliche Charme des historischen Gewölbes schafft eine entspannte Atmosphäre, die perfekt für gesellige Runden, exklusive Weinpräsentationen oder private Feiern ist. Ideal für Weinliebhaber oder Genießer. Lassen Sie sich von der einzigartigen Atmosphäre dieses historischen Weinkellers verzaubern und genießen Sie unvergessliche Momente bei einer exzellenten Weinverkostung. Dieses Objekt eignet sich sowohl für private Verwender als auch für gastronomische Betriebe, die ihren Gästen ein besonderes Erlebnis bieten möchten. Für Wohnzwecke ist das Presshaus auf Grund der Widmung nicht geeignet. WIR SENDEN IHNEN GERNE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN, FOTOS UND PLÄNE! Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können. Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis! Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart. Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind, sowie ein wirtschaftliches und/oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber bestehen kann.
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