Altbau, sehr gut gepflegte und top sanierte Wohnung, Hofruhelage in sehr guter, urbaner Lage

1080 Wien

€ 499.000,00
Kaufpreis
2,5
Zimmer
68,26 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
1080 Wien
Nutzungsart
Wohnnutzung, Anlageobjekte
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2,5
Wohnfläche
68,26 m2
Kellerfläche
5 m2
Etage
1
Zustand
teil-/ vollrenoviert
Alter des Gebäudes
Altbau
Online-ID
8859399
Anbieter-ID
6712
Stand vom
31.07.2024
Kauf­preis
€ 499.000,00
Provision für Käufer
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Kosten pro Wohnung
€ 204,55
Betriebs- / Neben­kos­ten
Netto
€ 129,98
Sonstige Kosten
Netto
€ 61,57
Badezimmer
1
Bad mit
Wanne
Anzahl Separates WC
1
Altbau
Einbauküche
unterkellert
Fliesenboden
Gäste-WC / Separates WC
Parkett
Baujahr
1880
Heizungsart
Zentralheizung
Befeu­e­rungs­art
Gas

Diese wunderschöne, großzügige Altbauwohnung wurde liebevoll renoviert. In bester, urbaner Lage der Josefstadt gelegen, bietet diese Immobilie perfekte Bedingungen für junge, moderne Menschen. Hofseitig gelegen, gliedert sich die Wohnung in einen großzügigen Eingangsbereich, ein geräumiges Wohnzimmer mit Arbeitsplatz, ein Schlafzimmer mit begehbarem Kleiderschrank, eine moderne, voll ausgestattete Küche mit Essbereich sowie ein verfliestes Badezimmer samt Eckbadewanne und eine separate Toilette. Das Wohnzimmer bietet ein angenehmes, ruhiges Ambiente mit Blick auf den grünen Innenhof.  Auch ausreichend Stauraum ist vorhanden. Die Wohnung ist Teil eines klassischen Wiener Kulturerbes mit hohen Decken und weißen Türen. Diese gepflegte Atmosphäre wird noch von einem stilvollen Treppenhaus und den umliegenden Gebäuden untermalt. Die Wohnung liegt im Mezzanin.

Vorzimmer ca. 9,7 m² 
Gang ca. 2,6 m² 
WC ca. 1,1 m²
Bad mit Eckwanne ca. 5,8 m² 
Wohnzimmer ca. 21,8 m² 
Zimmer 1 ca. 14,3 m²
Küche ca. 10,5 m²
Schrankraum ca. 5,5 m²

Aktuell wird das DG ausgebaut und damit umfassende Sanierungen im Haus vollzogen. Was im Ergebnis eine Verbesserung für die Wohnungseigentümer bedeutet.

Begehrte, zentrale Lage

Die Wohnung befindet sich in der Mitte des 7. und 8. Gemeindebezirk (Kreuzung Lerchenfelderstraße und Strozzigasse). Trotz dieser äußerst zentralen Lage, ist die Wohnung mit Blick auf einen grünen Innenhof angenehm ruhig. Die Straßenbahnstation Strozzigasse (Linie 46) sowie die Busstation Strozzigasse (13A) liegen direkt vor der Türe. Zu den nahegelegenen Highlights, die innerhalb von 15 Gehminuten erreichbar sind, zählen: Rathaus, Volkstheater, Mariahilfer Straße, MuseumsQuartier

Neben zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs findet man in unmittelbarer Nähe Ärzte und zahlreiche Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch eine Vielzahl an ausgezeichneten Gastronomiebetrieben und Freizeitmöglichkeiten.

Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung stellen wir 2BMM  zzgl. 20% USt als Provision in Rechnung.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Forsthuber sehr gerne telefonisch unter 0676 920 66 40 oder per Email an bf@befirst-immobilien.com zur Verfügung.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <500m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m

Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m

Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <4.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Sonstiges

Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.

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BeFirst Immobilien GmbH

Frau Barbara Forsthuber

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Ihr Ansprechpartner

Frau Barbara Forsthuber

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 6712 - vielen Dank!