Muss die Wärmepumpe isoliert werden, wenn sie zu laut ist?

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In unserer Gartensiedlung werden zunehmend alternative Heizsysteme outdoor installiert. Dabei kommt es zu vermehrten Betriebsstunden des Kompressors bei weiter sinkenden Temperaturen. Gegen den niederfrequenten Lärm helfen nicht einmal thermisch gut isolierende Gebäude mit Dreifach-Verglasung, in den Nachtstunden ist das sehr lästig. Der bisher ortsübliche Lärm wird überschritten.

Wer stellt die Ortsüblichkeit fest?

Kann der Betreiber aufgefordert werden, Schallisolationsmaßnahmen zu treffen?

KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl,Kurier-montage

Rechtsanwältin Sigrid Räth

Rechtsanwältin Sigrid Räth antwortet:

Die Ortsüblichkeit wird im Anlassfall gerichtlich festgestellt. Es werden bundesweit Karten veröffentlicht, aus denen sich auch übliche Lärmbelastungen ergeben.

Wenn eine Anlage Lärm produziert, der über den üblichen Umgebungslärm hinausgeht, so kann Unterlassung gefordert werden (entweder die Unterlassung der Lärmentwicklung an sich, oder Schallisolierung, die den Lärmpegel senkt).

Eine allfällige rechtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung der zusätzlichen Lärmemission wäre mit einer Unterlassungsklage möglich.

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