Genossenschaft: Sind unsere Gelder beim Wohnungskauf gesichert?

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Wir wollen unsere Genossenschaftswohnung kaufen – sind die Gelder beim Ankauf gesichert?

KURIER/Jeff Mangione,Fotografie Weinwurm,Kurier-montage

Notar Matthias Klein: "Ganz unabhängig davon, ob man von einer Genossenschaft kauft, oder zum Beispiel von einer Privatperson, sollte ein Kauf immer über einen Treuhänder abgewickelt werden. Dieser wickelt das Geschäft im Interesse aller transparent ab. Notare wie auch Rechtsanwälte sind grundsätzlich verpflichtet, Treuhandschaften ihrer jeweiligen Berufskammer zu melden. Ein simplifizierter Ablauf zur Veranschaulichung: Die Käuferseite zahlt nach Erstellung des Kaufvertrages den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto ein und wird, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, seitens des Treuhänders in das Grundbuch eingetragen, der Verkäufer erhält nach Absicherung des Käufers mittels Grundbucheintrag das Geld vom Treuhänder ausbezahlt. Abgesichert sind die Gelder zum einen durch die Berufsverantwortung des jeweiligen Treuhänders, dessen Treuhänder-Haftpflichtversicherung, der Kontrolle der jeweiligen Berufskammer sowie der treuhänderkontoführenden Bank."

 

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