Willkommen in Mariagrün, einem bezaubernden Stadtteil im südwestlichen Mariatrost von Graz. Hier, zwischen den idyllischen Hügeln, dem sanften Fluss des Mariagrüner Bachs und dem ausgedehnten Mariagrüner Wald, präsentieren wir Ihnen zwei exklusive Traumgrundstücke. Das Grundstück befindet sich in einer exklusiven Villengegend, leicht erhöht auf 420 Metern über dem Meeresspiegel und in sonniger Süd-West-Lage. Diese erstklassige Position zwischen Rosenberg und Platte garantiert nicht nur eine malerische Aussicht, sondern auch eine optimale Besonnung und ein angenehmes Wohnklima. Trotz seiner naturnahen Umgebung ist Mariagrün durch hervorragende Verkehrsverbindungen bestens angebunden. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie dem Bus (Linie 58) und der Straßenbahn (Linie 1), erreichen Sie in kürzester Zeit das Zentrum von Graz. Das Stadtteilzentrum von Mariagrün bietet eine vollständige Infrastruktur mit Supermärkten, Banken, Apotheken, Bäckereien, Friseuren, Gärtnereien, einem Bauernmarkt, einem Diagnostikzentrum sowie einer Vielzahl von Ärzten und Fachärzten. Mariagrün ist nicht nur ein Ort zum Wohnen, sondern auch ein Ort zum Leben und Erleben. Die unmittelbare Nähe zum Hilmteich, dem Leechwald und dem nahegelegenen Rosenberg bietet zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten und Erholung in der Natur. Wanderfreunde werden die vielen Wanderwege zur Platte (651m) zu schätzen wissen. Die Karl-Franzens-Universität, das Landeskrankenhaus Graz und die Medizinische Universität Graz befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe und bieten eine erstklassige Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur. Eine Bebauung mit maximal einem Einfamilienhaus pro Bauparzelle oder maximal einem Zweifamilienhaus pro zwei angrenzender Bauparzellen ist erlaubt. Diese Bestimmungen ermöglichen eine harmonische Bebauung und gewährleisten den Erhalt des exklusiven Charakters dieser Villengegend. Die Anschlüsse für Wasser, Gas, Strom, Internet & Abwasser sind am Grundstück. Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich • Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises) • Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)* • Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko) • Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde • Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc. • gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)* • gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank • Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt. *Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz).
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