Schnell sein lohnt sich – Lounge Nähe Fußgängerzone

1100 Wien, Favoriten

€ 3.690,00
Gesamtbelastung
550 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
1100 Wien, Favoriten
Nutzungsart
Wohnen, Gewerbe
Immobilientyp
Gastgewerbe, Gastronomie
Gesamtfläche
550 m2
Kellerfläche
300 m2
Nutzfläche
550 m2
Ladenfläche
250 m2
verfügbar ab
ab sofort
Online-ID
8961843
Anbieter-ID
2100158406
Stand vom
05.12.2023
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 BMM
Maklergebühr
3 BMM zzgl. 20% MwSt.
Gesamt­belastung / Pauschal­miete
€ 3.690,00
unterkellert
ja
unterkellert

Schnell sein lohnt sich – Aufwändig modernisiertes Restaurant in 1A-Lage

Das im Jahr 2022 komplett umgebaute und modernisierte Gastrolokal im 10. Bezirk Wiens wird aktuell in Form eines Restaurant/ Bar/Lounge – Mischkonzepts betrieben. Die Lage kann als sehr gut bezeichnet werden: Wenige Schritte von der Türe des Lokals befindet sich eine der meistfrequentierten Fußgängerzonen in Favoriten.  

Das Lokal selbst bietet im Innenbereich Platz für rund 50 Gäste, mit einer Nutzfläche von knapp 250 m². Darüber hinaus gibt es sowohl vor dem Lokal einen Schanigarten mit Platz für 28 Gäste, als auch einen großen überdachten Außenbereich (Sommer-/Wintergarten) im Hof für weitere 60 Personen. Hinzu kommt eine 300m² große Kellerfläche. Eine vollausgestattete Küche ist vorhanden, ebenso alle Genehmigungen und Befunde.

Für die umfangreiche Investitionen in Sanierung und Modernisierung im Jahre 2022 fällt eine Investitionsablöse in Höhe von EUR 180.000, - (Verhandlungsbasis) an. 

Das Lokal wird unbefristet vermietet.

Auf Anfrage hin stelle ich Ihnen gerne detailliertere Fotos sowie die genaue Adresse zur Verfügung.

Miete (inkl. Betriebskosten, inkl. USt): EUR 3.690, -. 
Maklerprovision: 3 BMM zzgl. 20% USt.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Besichtigung stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Jakob Matthias Jelinek
0699 / 184 10 114
jakob.jelinek@immo-company.at

P.S.: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§365m-z (GewO1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftragsgeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten - d.h. Vor- und Familienname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und E-Mail- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.



 

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