Erstbezug nach Sanierung - Wohnung ca. 65m² im Zentrum von Blindenmarkt

3372 Blindenmarkt

€ 530,00
Gesamtbelastung
3
Zimmer
65 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
3372 Blindenmarkt
Nutzungsart
Wohnen
Immobilientyp
Wohnung, Etagenwohnung
Zimmer
3
Wohnfläche
65 m2
Etage
2
Zustand
teil-/ vollsaniert
verfügbar ab
sofort
Online-ID
8540881
Anbieter-ID
122698
Stand vom
03.10.2023
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
€ 2.000,00
Maklergebühr
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Gesamt­belastung / Pauschal­miete
€ 530,00
Gesamt­miete
€ 430,00
Netto­kalt­miete
€ 481,82
Betriebs- / Neben­kos­ten
€ 90,91
Badezimmer
1
möbliert
teilmöbliert
Separates WC
1
Einbauküche
möbliert
Abstellraum
Gäste-WC / Separates WC
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Heizwärmebedarf
271.00 kWhm2a
Klasse Heizwärmebedarf
G
Gesamtenergieeffizienz-Faktor
3.96
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
F
Baujahr
1800
Heizungsart
Ofenheizung
Befeu­e­rungs­art
Elektro

Erstbezug nach Sanierung - Wohnung ca. 65m² im Zentrum von Blindenmarkt * direkt im Ortskern in einem Privathaus liegt die neu sanierte 65m² Mietwohnung im 1.Stock * Bezug ca. Anfang April einige Arbeiten werden noch gemacht (Fenstertausch, Bad ...) * abgehängte Decke mit Isolierung * Vorraum * Küche neu möbliert * Wohnzimmer * Schlafraum, * Zimmer (Kinderzimmer oder Büroraum) * Bad mit Dusche * WC * neue Elektroheizung oder es besteht die Möglichkeit einer Ofenheizung, da 2 Kamine zur Verfügung stehen. * Parkplatz möglich * Abstellraum / Schuppen neu vom Innenhof begehbar Kaution: € 2.000, -- BMM: € 530, -- (inclusive 100, -- BK a. conto) HZ-Strom extra Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, der Abgeber ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen. Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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