Betreutes Wohnen - Selbstbestimmt Wohnen und Leben

Werksgasse 19, 2620 Neunkirchen

€ 731,42
Gesamtbelastung
2
Zimmer
54,9 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
Werksgasse 19, 2620 Neunkirchen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
54,9 m2
Kellerfläche
7,18 m2
Etage
2
Zustand
gepflegt
Alter des Gebäudes
Neubau
verfügbar ab
01.04.2025 (01.04.2025)
Online-ID
10013782
Anbieter-ID
135500014
Stand vom
20.02.2025
Gesamt­belastung / Pauschal­miete
€ 731,42
Gesamt­miete
Netto
€ 617,55
Netto­kalt­miete
Netto
€ 324,17
Betriebs- / Neben­kos­ten
Netto
€ 208,38
Heiz­kosten
Netto
€ 50,51
Sonstige Kosten
Netto
€ 85,00
Balkon/Terrassenfläche
15,4 m2
Aufzug
Balkon / Terrasse
barrierefrei
unterkellert
Fliesenboden
Kabel-/Sat-TV
Laminat
Massivbauweise
offene Küche
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Gültig bis
15.07.2025
Heizwärmebedarf
18.5 kWhm2a
Gesamtenergieeffizienz-Faktor
0.6
Baujahr
2015
Heizungsart
Fernwärme
Befeu­e­rungs­art
Fernwärme

Selbstbestimmt Wohnen und Leben

Diese 2-Zimmer Wohnung mit Balkon ist dem betreuten Wohnen gewidmet. Das bedeutet, dass die Wohnungen als auch die gesamte Liegenschaft barrierefrei gestaltet wurden und ein Betreuungsgrundpaket eines Sozialdienstes bereits vorhanden ist 

Ein gut durchdachter Grundriss und eine Gesamtwohnfläche von rund 55 m² bietet Ihnen ein Wohn-Esszimmer mit einer schönen Kochnische, 1 separates Schlafzimmer sowie ein barrierefreies Badezimmer, welches mit einer ebenen Dusche, einem WC, einem Handwaschbecken sowie einen Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist. 

Auch das Vorzimmer mit direktem Zugang zu einem kleinen aber sehr praktischen Abstellraum bietet Ihnen viel Platz und Raum.

Der wirklich schöne Balkon rund 15 m², lädt zum Verweilen ein. Weiters ist der Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet. 

 

Ein paar Eckdaten:

  • SAT-Anlage
  • Kabelanschluss
  • Telefonanschluss
  • Gegensprechanlage
  • Fernwärme
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung
  • Entkalkungsanlage
  • Lift
  • Kunststofffenster 
  • Innenjalousien
  • Kinderspielplatz
  • Gemischtes Haus. 9 Wohnungen sind dem betreubaren Wohnen und 13 Wohnungen den geförderten Mietwohnungen gewidmet.

 

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen wie z.B. Leistungen Sozialdienst, Wohnzuschuss, Wohngemeinschaft und vieles mehr, zur Verfügung.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <525m
Apotheke <875m
Krankenhaus <575m

Kinder & Schulen
Schule <375m
Kindergarten <1.650m

Nahversorgung
Supermarkt <525m
Bäckerei <800m
Einkaufszentrum <900m

Sonstige
Bank <650m
Geldautomat <650m
Polizei <750m
Post <650m

Verkehr
Bus <375m
Autobahnanschluss <1.825m
Bahnhof <1.150m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Lage

Die Stadtgemeinde Neunkirchen mit ihren ca. 12.700 Einwohnern ist im südlichen Teil des Industrieviertels in Niederösterreich gelegen. Neunkirchen ist ein essentieller Verkehrsknotenpunkt, der Straßenverkehr ist durch die S6 Semmering-Schnellstraße, die A2 Südautobahn sowie die Wiener Straße B17 optimal erschlossen. Bahntechnisch ist der Bahnhof Neunkirchen durch die Südbahn einfach zu erreichen und die Fahrzeiten zum Wiener Hauptbahnhof betragen, je nach Verbindungsart (Railjet, REX), lediglich 48 Minuten. Die solide gewachsene Infrastruktur der Stadtgemeinde bietet nicht nur zahlreiche Nahversorger, Ärzte, Schulen und ein Landesklinikum in der Nähe an, sondern ermöglicht Ihnen auch einen Besuch im ortsansässigen Erholungszentrum mit integriertem Frei- und Hallenbad. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten konzentrieren sich in der Innenstadt, im Panoramapark sowie auch im Handelsgebiet „Am Spitz“. Viele weitere Detailinformationen zu Neunkirchen finden Sie unter: https://www.neunkirchen.gv.at/

Sonstiges

HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.


Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.

Kriterien
•    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
•    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
•    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:

Personenanzahl                   Jahreseinkommen
1 Person                                 50.000,00 Euro
2 Personen                            70.000,00 Euro
Jede weitere Person           10.000,00 Euro

WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.

Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html

KRITERIEN FÜR BETREUTES WOHNEN
Der Einzug ins Betreute Wohnen ist grundsätzlich ab dem 60ten Lebensjahr möglich. Entwickelt wurde die Wohnform
für Seniorinnen und Senioren die das Bedürfnis nach einer Gemeinschaft in einem stimmigen sozialen Umfeld abdecken
möchten. Die Wohnungen werden als reine Mietwohnungen vergeben.

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.

Ihr Ansprechpartner

Frau Daniela Lehner

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.kurier.at, Objekt 135500014 - vielen Dank!

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SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.

Frau Daniela Lehner

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